HECKHOFF IV: HOFGANG IM KÄFIG
27. Januar 2010 | Von admin | Kategorie: Allgemein
Nach bundesweitem Medienrummel und einem von der Quantität vergleichbaren Polizeiaufgebot sitzt »Deutschlands Verbrecher Nummer 1« (Bild), der Ausbrecher Michael Heckhoff nach seiner Festnahme am 29. November 2009 wieder einmal im Hochsicherheitstrakt der Bochumer Justizvollzugsanstalt (JVA). In räumlicher Distanz zu seinem »besonders gesicherten Haftraum« Zelle Nummer 33 in Haus 1 sollen nach Heckhoffs schriftlicher »Presse-Mitteilung« an mich der Gladbecker Geiselnehmer Hans-Jürgen Rösner und Heckhoffs Mittäter bei der Geiselnahme am 30. Juni 1992 in der JVA Werl, Kurt Knickmeier, eine lebenslange Freiheitsstrafe verbüßen.
Dass Knickmeier in der JVA Bochum einsitzt, ist aus Justizkreisen bestätigt worden, wohingegen sich das Düsseldorfer Justizministerium von Roswitha Müller-Piepenkötter zum Aufenthaltsort von Hans-Jürgen Rösner in Schweigen hüllt. Interessant ist, dass der Leserichter Heckhoffs Brief an mich anstandslos durchgewunken hat, was nach meiner Ausdeutung ein Hinweis darauf ist, dass Rösner tatsächlich in der JVA Bochum verwahrt wird.
Heckhoffs Situation als Gefangener in der JVA Bochum ist allerdings weniger unklar: 23 Stunden Einzelhaft im Hochsicherheitstrakt. Eine Stunde Hofgang an der frischen Luft in einem 7×5 Meter großen Käfig. Redeverbot mit anderen Gefangenen. »Erbärmliche Haftbedingungen wie Hannibal Lecter« nennt Heckhoffs Rechtsanwalt Rainer Dietz die Situation. Es fällt zur weiteren plastischen Anschauung das Reizwort »Guantanamo«.
In einem Telefongespräch sagt Rainer Dietz: »Heckhoff sieht sich in der JVA Bochum einem Bedrohungsszenario ausgesetzt.« Die Schlussfolgerung läge nahe, dass der Personenkreis einzig auf Vollzugsbeamte beschränkt ist. Denn Gefangenen ist der Kontakt zu Heckhoff strikt untersagt. Als Grund nennt Rainer Dietz die Sorge, dass Heckhoff »zinken«, über die Machenschaften und Geschäfte der Vollzugsbeamten mit Gefangenen in der JVA Aachen auspacken könnte.