FRITZ KREBS: EINE GEFANGENEN-BIOGRAPHIE
4. Januar 2010 | Von admin | Kategorie: Allgemein
»Weil ich kein Geld hatte beschloss ich mir selbst zu helfen und besorgte mir aus großen Kaufhäusern das, was ich zum Leben brauchte.«
Die Lebensgeschichte des Gefangenen Fritz Krebs (Jahrgang 1913) ist der typische Fall eines Kleinkriminellen seines Jahrgangs. Über 40 Jahre seines 83-jährigen Lebens verbrachte er zum Teil unter menschenunwürdigen Bedingungen in Gefängnissen.
Das Porträt erschien 1991 im Ruhrgebiets-Magazin MARABO (das Magazin existiert nicht mehr) und am 4. September 1991 in der Berliner Tageszeitung (taz). Fritz Krebs war zu dem Zeitpunkt, als ich ihn im Bochumer Gefängnis traf, 78 Jahre alt. Er starb vier Jahre nach seiner Haftentlassung in einem Bochumer Männerwohnheim.
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Die Techniker des humanen Strafvollzugs haben sich für die Gefangenen ein System der kurzen Entfernungen ausgedacht – die Zelle. Sie hat nach heutigem Maßstab ein Volumen von 16 Kubikmetern Luft und ist so angelegt, das sie den Gefangenen in seiner sinnlichen Wahrnehmung drastisch einschränkt. In diesen vier Wänden soll der Gefangene der Gesellschaft gegenüber seine Schuld begleichen, Reue zeigen und büßen. Und in diesem »Käfig« soll der »Knastvogel« das Fliegen in Freiheit trainieren, um nach der Haftentlassung »ein Leben ohne Straftaten und in sozialer Verantwortung zu führen«.
»Ich bin überzeugt, dass das Zellensystem nur ein falsches, trügerisches, äußeres Ziel erreicht«, schrieb Fjodor Dostojewski in seinen »Aufzeichnungen aus einem Totenhaus«. »Es saugt aus einem Menschen alle Lebenskraft, es entnervt seinen Geist, schwächt und ängstigt ihn und präsentiert dann endlich eine sittlich vertrocknete Mumie, einen Halbwahnsinnigen als Musterbild der Reue und Besserung«.
Einem beträchtlichen Teil der einstigen Gefängnisinsassen gelingt es, einen nochmaligen Aufenthalt in der Zelle zu vermeiden. Aber das Gros gerät wieder auf krumme Wege, weil es für sie geradeaus nicht weitergeht. Sie werden rückfällig, erneut verhaftet und zu weiteren Freiheitsstrafen verurteilt. Einer von ihnen ist Fritz Krebs, Insasse der Zelle Nummer 27 von Haus 1 der Bochumer Justizvollzugsanstalt (JVA), genannt »Krümmende«. Im Laufe von 60 Jahren kam er insgesamt 43mal mit dem jeweils geltenden Gesetz in Konflikt.
Der Bochumer Gefangene ist kein »schwerer Junge«, sondern ein »Knastvogel«, der den Gebrauch der Freiheit nie richtig gelernt hat und ein seltsam verborgenes, kaputtes und widersprüchliches Leben führt. Immer wieder wurde er von der Justiz weggeschlossen, weil er »fremdes, bewegliches Eigentum entwendet« hatte. Das ist die eine Seite des Gefangenen Fritz Krebs. Eine andere Seite umschreibt Peter Wolters, stellvertretender Anstaltsleiter der JVA Bochum so: »Er ist ein liebenswerter alter Mann, der bei uns Narrenfreiheit genießt. Der von den anderen Gefangenen geschützt und geschätzt wird. Niemand würde sich trauen, ihn irgendwie anzugreifen oder auszunehmen. Er ist uns Maskottchen und ein vorbildlicher Gefangener.«
Was ihm zusammengerechnet 40 Jahre Haft unter teilweise menschenverachtenden Bedingungen nicht anhaben konnten, das schafft jetzt das Alter. Fritz Krebs ist ein 78-jähriger Greis, der ständig in die Freiheit zurückkehren will, der aber, wie Peter Wolters sagt, »jedes Mal mit feuchten Augen der Freude in der Vollzugsgeschäftsstelle steht, wenn er wieder als Gefangener aufgenommen wird.« Im Gefängnis ist er Zuhause. Draußen lebt er vorübergehend im Exil.
Seine Gefängnis- und Zuchthauskarriere begann 1930 in Bielefeld, als man ihn dort wegen Bettelns für 14 Tage einbuchtete. Fritz Krebs war gerade 17 Jahre alt und hatte für damalige Schulverhältnisse nicht ungewöhnlich die Volksschule nach der 5. Klasse verlassen. Sein Berufswunsch war es, Goldschmied zu werden, doch seine Familie hatte andere Vorstellungen von seinem Werdegang. Kurzerhand schickte sie ihn in eine Gärtnerlehre nach Gera. Dort war er versorgt. Was aber für die kinderreiche Arbeiterfamilie noch wichtiger war: Es saß ein Esser weniger am Tisch.
Zwei Jahre hielt es Fritz Krebs in Thüringen aus. Er kam zurück nach Bochum, um sofort nach Ostpreußen weiterzureisen, wo ihn ein Bauer zum Melker anlernte.
Zu diesem Zeitpunkt – etwa 1932 – geisterten sechs Millionen Arbeitslose auf Deutschlands Straßen. Bettler waren im Straßenbild der Städte keine Seltenheit. In Volksküchen konnten die Ärmsten der Armen eine kostenlose Mahlzeit erhalten, im Winter standen Wärmehallen bereit. Weil das Geld knapp war, pendelte Fritz Krebs bis zum Kriegsbeginn 1939 zwischen Bochum und irgendwo. Er »war geschickt, schnell auf den Beinen und drahtig« genug, um sich als Artist über Wasser zu halten. Als »Parterre – und Trapezkünstler« tingelte er durch die Varieté-Theater in Hamburg, Bremen, Hannover und unterhielt das Publikum mit akrobatischen Kabinettstückchen. Seine Spezialität war der »Daumenhandstand auf zwei Flaschenhälsen« und der »gesprungene Salto über sieben hintereinander gereihte Stühle«. Bei aller Geschicklichkeit, die er im artistischen Gewerbe an den Tag legte, war Fritz Krebs auch im bargeldlosen Kleinkriminellensektor tätig; bis 1939 insgesamt zwölf Mal. Zu seiner Klauerehre befragt, zitiert er Zuckmayers »Hauptmann von Köpenick«: »Nie habe ich einem einzelnen Menschen etwas weggenommen.«
Am 14. Juli 1933 hatten die Nationalsozialisten das »Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses« 1 erlassen, um ihrer kranken Vorstellung von einem »rassisch-nordischen Schönheitsideal« den Weg zu ebnen. Mit dieser »angewandten Biologie« zielten Gen-Soldaten im weißen Kittel zunächst auf 167723 Erbkranke, schwere Alkoholiker und so genannte »asoziale Elemente«, deren Zwangsterilisation sie in den Jahren 1934 bis 1936 auf Geheiß des NS-Theoretikers Rudolf Heß persönlich vornahmen. Bis Kriegsende waren es über 350000 verstümmelte Frauen, Männer und Kinder.
Im Alter von 21 Jahren wurde Fritz Krebs als »Volksschädling« im Düsseldorfer Bezirks-Gefängniskrankenhaus »von Doktor Fuhrmann zwangssterilisiert«.
In späteren gerichtspsychiatrischen Gutachten, die 1967, 1972 und 1989 angefertigt wurden, erklärte Fritz Krebs den Psychiatern, dass er »der Gesellschaft den Kampf angesagt« habe, weil sie ihm die Möglichkeit genommen hatte, »eine eigene Familie zu gründen«. Doch auf die menschlich einsichtige, juristisch aber nicht haltbare Freibeuterideologie wollte sich kein forensischer Gutachter einlassen.
»Fritz Krebs versuchte bei der Besprechung, widerfahrenes Unrecht als Entschuldigung für seine Delinquenz anzuführen. Zu selbstkritischen Überlegungen ist er nicht im Stande«, heißt es im Gutachten von Medizinaldirektorin Dr. Margret Wiedemann aus dem Jahr 1989. Darin heißt es weiter: »Es besteht eine deutliche Defizienz im sittlich-ethischen Bereich. 1967 wurde Fritz Krebs von Dr. Jahn begutachtet. Er wurde wiederum als erbschwachsinnig und als Psychopath bezeichnet, wobei darauf hingewiesen wurde, dass seine Geistesschwäche weniger auf Intelligenzausfällen, sondern auf moralischen Defekten und antisozialem Verhalten beruhe.«
1939 arbeitete Fritz Krebs als damals 26-Jähriger im Untertagebau der Zeche »Carolina« in Bochum-Kornharpen als Schlepper. Wiederholt hatten SA-Männer versucht, ihn für die braune Uniform der »Sturmabteilung« zu begeistern. Eines Tages, Fritz Krebs stand gerade in der Markenbude der Zeche, kam es zwischen ihm und einem SA-Werber zur verbalen Reiberei, der Streit eskalierte zur Rauferei, »bis ich ihm was auf die Fresse geschlagen habe«. Zwei Wochen nach dem Vorfall nahm ihn die »Gestapo« (Geheime Staatspolizei) in Schutzhaft.
Unter dem Vorwand der »vorbeugenden Verbrechensbekämpfung« jätete die Geheime Staatspolizei in Großrazzien »Staatsfeinde« und »Volksschädlinge« aus der Gesellschaft. Es waren politisch Oppositionelle, mehrfach vorbestrafte »Berufs- und Gewohnheitsverbrecher«, »Asoziale«, die »durch ihr Verhalten der Gesellschaft zu Last fallen«, Bettler, Landstreicher, Sinti und Roma, Prostituierte, Alkoholiker, Raufbolde, »Querulanten«, säumige Alimentenzahler, »Arbeitsscheue«2 – im Grunde konnte jeder, der den Nationalsozialisten nicht ins Weltbild passte, von den Schergen des »Gestapo«-Chefs Reinhard Heyderich in Schutzhaft genommen werden.
Fritz Krebs: »Nachdem mich die Gestapo in Schutzhaft genommen hatte, fuhr direkt ins KZ Buchenwald ein. Dort bekam ich den roten Winkel, das Zeichen der politischen Gefangenen. Ein halbes Jahr später, im April 1940, kam ich von Buchenwald ins Vernichtungslager Mauthausen. Ich kriegte den grünen Winkel der SVer.«
Bei der Gefangenengruppe der Kriminellen unterschied die »Gestapo« zwischen BVern, die wegen krimineller Taten mehrere Strafen verbüßt hatten, und den SVern, die sich noch nicht in Strafhaft befanden. Die ersten nannte sie »Befristete Vorbeugehäftlinge« (BV), woraus sie unter Verwendung der Anfangsbuchstaben die Bezeichnung »Berufsverbrecher« ableiteten. Die zweite Gefangenengruppe der Kriminellen hießen »Sicherungsverwahrte« (SVer), für die die »Gestapo« den (aktuell wieder verwendeten) Begriff »Schwerverbrecher« zur Verfügung stellte.3
Nach vier Jahren Zwangsarbeit im Steinbruch des 1938 eingerichteten Konzentrationslagers Mauthausen4 5 (»In Mauthausen blieben Deportierte, die im unterirdischen Steinbruch arbeiteten, ein Jahr ohne Tageslicht«.6) sollte sich Fritz Krebs 1944 in der Waffen-SS-Brigade des SS-Gruppenführers Oskar Dirlewanger bewähren. Für Fritz Krebs war es eine Möglichkeit, »aus dem KZ herauszukommen«.
Die »Kriminellen-Brigade« des promovierten Staatsrechtlers und Alt-Nazis Dirlewanger war im Mai 1943 mit KZ-Gefangenen (Zuchthäuslern, Wilddieben, Homosexuellen und kriegsgerichtlich Verurteilten) auf eine Truppenstärke von 80000 Mann erhöht worden. Ihr Einsatzort war die Sowjetunion.
An der Ostfront war die »SS-Sturmbrigade D.« für ihre exzessiven Mordtaten so berühmt-berüchtigt, dass der Sowjet-Marschall Schukow auf Dirlewanger ein Kopfgeld aussetzte.7 »Wir wussten alle, dass es ein Todeskommando war«, sagt Fritz Krebs. »Darum sind wir während der Ausbildung mit mehreren KZ-Gefangenen abgehauen. Doch kurz darauf schnappte man uns wieder. Ich kam als Rädelsführer ins Wehrmachts-Gefängnis von Anklam bei Stralsund, wo man mich bestrafte.«
Die Waffen-SS rekrutierte Fritz Krebs erneut in die »Todesbrigade« von Oskar Dirlewanger. Nach den ersten Kämpfen gegen russische Partisanen in Smolensk desertierte Fritz Krebs – wie aus seiner Gefangenenakte hervorgeht – über Minsk nach Ostpreußen - »dort waren keine Kettenhunde« - und weiter in die Tschecheslowakei. »Weil ich als Deserteur zum Tode verurteilt war, ging ich in der Tschechei Ende 1944 freiwillig in russische Gefangenschaft. Als die Russen meine schwarze Uniform und den grünen Winkel sahen, wusste sie bescheid.«
Am 3. Juni 1947 kam Fritz Krebs im Alter von knapp 34 Jahren aus der russischen Kriegsgefangenschaft zurück nach Bochum. Er hatte Skorbut und »wog 40 Kilo«. »Ich konnte nicht allein stehen. Als Bergmann konnte ich nicht mehr arbeiten. Freunde und Bekannte päppelten mich auf.«
Im gleichen Jahr heiratete Fritz Krebs seine Frau Erna, die fünf Kinder in die Ehe brachte. 1951 wurde die Ehe wieder geschieden, »weil wir keine gemeinsamen Kinder haben konnten«.
1949 forderte Fritz Krebs von der Bundesrepublik eine Entschädigung für seine körperliche Verstümmelung und eine Wiedergutmachung für die Zwangsarbeit im Konzentrationslager. »Meine Anträge wurden alle abgelehnt. Man sagte mir, ich sei arbeitsscheu. Wenn ich nicht hätte arbeiten können, wäre ich aus dem KZ nicht herausgekommen, denn im Steinbruch von Mauthausen sind fast alle SVer krepiert. Weil ich kein Geld hatte, beschloss ich mir selbst zu helfen und besorgte mir aus großen Kaufhäusern das, was ich zum Leben brauchte.«
Anfang der 1950er-Jahre wurde Fritz Krebs wegen Bagatelldelikte wieder straffällig. In einem Fall »entwendete er aus einem Bordell ein paar Damenstrümpfe«. Man überstellte ihn in die psychiatrische Provinzial-Heilanstalt Eickelborn (Lippstadt), wo man ihn, so Fritz Krebs, »fertigmachen und lebenslang verschwinden lassen wollte«. Mit sechs weiteren Patienten floh er aus der geschlossenen »Klapsmühle«.
1953 ordnete die Justiz gegen den »gefährlichen Gewohnheitsverbrecher« die Sicherungsverwahrung (SV) an. Die Dauer der Strafquarantäne wird dabei nicht wie bei den Freiheitsstrafen nach der Schuld des Angeklagten bemessen, sondern vom Maß seiner angeblichen Gefährlichkeit bestimmt. Bis 1970 saß Fritz Krebs die SV, den »Rucksack mit Hammer«, mit einigen Unterbrechungen in Psychiatrien im einstigen Zuchthaus von Werl ab. Dort arbeitete er 14 Jahre auf dem Kabelhof, in der so genannten »Kupfermine«. »Die härteste, dreckigste Knochenarbeit, die man sich vorstellen«, so der stellvertretende Bochumer Gefängnisdirektor Peter Wolters.
Nach der Begriffsgymnastik im Strafvollzug am 1. April 19708 und zwei Reformen des »Gewohnheitsverbrecher-Paragraphen« § 66 Strafgesetzbuch wurde das Klientel in »Hangtäter« umgetauft. Zurzeit (1991) wird das »letzte kriminalpolitische Mittel« gegen 47 Gefangene vollzogen. Verwahrort ist die JVA Werl.
Fritz Krebs hatte in den 1970er und 1980er Jahren an seiner Freibeuter-Ideologie festgehalten und seinen »Kampf gegen die Gesellschaft« fortgesetzt, weil sie ihm, wie er sagt, »das Leben versaut hat«. Von Medizinaldirektorin Dr. Margret Wiedemann wurde er deshalb weiterhin als »Hangtäter« eingeschätzt, »der aber für die Allgemeinheit nicht als gefährlich angesehen werden könne«.
Seit 15 Jahren unterhält Fritz Krebs ein möbiliertes Zimmer in Bochum-Riemke. Helga R., die Schwester eines Freundes, vermietet es ihm. Darüber hinaus hält sie seine »Wäsche in Ordnung«. Dorthin fährt er mit Nahverkehrsmitteln - »natürlich schwarz« - in Hafturlaub. In seinem Wohnviertel ist er für die Kinder »der liebe Opa Fritz«, der für sie immer ein Geschenk parat hat.
1989 bekam er für die Zwangssterilisation eine Entschädigung von 5000 D-Mark ausbezahlt. »Wovon den größten Batzen mein Rechtsanwalt schluckte. Einen anderen Teil des Geldes gab ich Helga für ihre Hilfe. Das musste ich schon tun.«
Kommt er nach seiner vorzeitigen Begnadigung noch einmal in die JVA Bochum zurück? »Das weiß man nie«, sagt Fritz Krebs gelassen. »Was soll ich draußen mit 150 Mark Rente anfangen. Hier im Knast bin ich jedenfalls versorgt.«
Fritz Krebs starb 1995 in einem Bochumer Männerwohnheim.
Nachsatz: “Der Geist der Rache, …, das war bisher der Menschen bestes Nachdenken; und wo Leid ist, da sollte immer Strafe sein. “Strafe” nämlich, so heißt sich die Rache selber: mit einem Lügenwort heuchelt sie sich ein gutes Gewissen.” (Nietzsche)
QUELLEN
1 »Wer erbkrank ist, kann durch chirurgischen Eingriff unfruchtbar gemacht werden, wenn nach Erfahrungen der ärztlichen Wissenschaft mit großer Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass seine Nachkommen an schweren körperlichen und geistigen Erbschäden erkranken werden.
Erbkrank im Sinne des Gesetzes ist, wer an folgenden Krankheiten leidet: a. angeborenem Schwachsinn, b. manisch-depressivem Irresein, c. erblicher Veittanz, d. erblicher Blindheit, e. erblicher Taubheit, f. schwerer erblicher Missbildung. Ferner kann unfruchtbar gemacht werden, wer an schwerem Alkoholismus leidet.«
Z.n. Genarchiv Essen: Die Geschichte von »Degeneration und Entartung« von 1850 bis 1991. Eigendruck, Essen 1991
2 Eugen Kogon: Der SS-Staat. München 1979
3 ebd.
4 Das KZ Mauthausen bei Linz war das einzige Vernichtungslager der Stufe 3. Eine Einweisung in dieses KZ kam einem Todesurteil gleich.
Martin Weinemann (Hrsg): Das nationalsozialistische Lagersystem. Frankfurt 1990
5 »Menschen wurden hier, soweit sie nicht schon halbtot vor Entkräftung ankamen, zu Tode gearbeitet.« Z.n. Miroslaw Karny: Vernichtung durch Arbeit. Sterblichkeit in den NS-Konzentrationslagern. Berlin 1987
6 (Hrsg.) Französisches Büro des Informationsdienstes über Kriegsverbrechen. Konzentrationslager Dokument 321. Frankfurt 1990
7 Heinz Höhne. Der Orden unter dem Totenkopf. Gütersloh 1967
8 Mit Einführung der Einheitsstrafe wurden die Zuchthaus- und Gefängnisstrafen und die Einschließung unter dem Begriff Freiheitsentzug zusammengefasst. Es ändert sich noch andere vollzugsspezifische Begriffe. Aus dem Zuchthaus und Gefängnis wurde die Justizvollzugsanstalt, der Wärter und Schließer mutierte zum Justizvollzugssekretär, der Zuchthaus- und Gefängnisdirektor wurde zum Anstaltsleiter, die Zelle bekam die Bezeichnung Haftraum usw. Damit wollte die Justiz den Einsperrfabriken zumindest sprachlich ein menschliches Antlitz verleihen.